Die Nebenkostenabrechnung ist für Mieter oft ein Grauen wenn sie sich mit den hohen Öl- und Gaspreisen auseinandersetzen müssen. Gleichzeitig werden auch Energiekosten ständig erneuert. Dies hat natürlich auf die Abrechnungen Auswirkung. Deshalb muss der Mieter oft nachzahlen. Bezahlt der Mieter diese Beträge an den Vermieter nicht, so kann dieser - vorausgesetzt, dass er eine
Rechtsschutzversicherung Vermieter abgeschlossen hat - rechtlich dagelegen ankämpfen. Für Mieter und Vermieter ist es allerdings schwer durchschaubar, welche Nebenkosten wirklich abgerechnet werden dürfen - so meinen auch Rechtsexperten. Der Mieter muss keine Reparatur- und Verwaltungskosten begleichen - anrechenbar für den Mieter sind jene Kosten, die in der Betriebkostenverordnung genau festgelegt sind. Ist man Vermieter, so lohnt es sich allerdings in jedem Fall, eine Rechtsschutzversicherung Vermieter abzuschließen.